Einkaufspässe

Benötigt werden

  • Einkommensnachweis, Lichtbildausweis, Wohnsitzbestätigung
    und ein Foto.

> hier Antrag und Richtlinien ansehen und als PDF herunterladen <

Kundenkreis und Einkaufsberechtigung:

kasse

Wer im „Sozialmarkt – Paulusladen“ einkaufen will, muss gewisse Kriterien erfüllen, die im Besonderen das Einkommen betreffen. Personen, sind dann zum Einkauf berechtigt und gelten als begünstigte Personen, wenn ihr Netto-Monatseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Diese Einkommensgrenze richtet sich grundsätzlich nach dem Ausgleichszulagen-Richtsatz gem. ASVG, erhöht um 12 % i.Si. der geltenden Bestimmungen für die Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren.

Die gemeinsame monatliche Einkommensgrenze aller in einem Haushalt lebenden Personen beträgt demnach im Jahr 2023:

· Einzelperson EUR 1.120,00
· Alleinerzieher:in mit Kind EUR 1.470,00
· Partnerschaft EUR 1.720,00
· je weiteres Kind/Person EUR 200,00

Sonderzahlungen (Pensionssonderzahlungen) wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht berücksichtigt. Ebenso werden auch Unfallrenten, das Pflegegeld, die Familienbeihilfe, Mietzinsbeihilfen nicht als Einkommen angerechnet. Erhaltene Unterhaltszahlungen (Alimente) gelten jedoch als anrechenbare Einkünfte. Wer diese monatlichen Netto-Einkommensgrenzen nicht überschreitet und im Bezirk Reutte wohnhaft ist, erhält auf Antrag und gegen Vorlage der Einkommensnachweise sowie einer Wohnsitzbestätigung seiner Gemeinde und eines Lichtbildes einen „Einkaufspass“ ausgestellt.

Der Einkaufspass berechtigt zum dreimaligen Einkauf in der Woche im Wert von max. EUR 12,00 je Einkauf. Einkaufsberechtigte, welche ausserhalb des Talkessels von Reutte wohnhaft sind, dürfen einmal wöchentlich für ca EUR 30,00 einkaufen.